AGB

City Tours & Events

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.12.2014

  1. Anmeldung
    Die Anmeldung kann schriftlich, per Telefax oder per Email bei Reky Travel Club direkt oder über unsere Partnerreisebüros vorgenommen werden. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Reky Travel Club den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn Reky Travel Club Ihnen die Buchungsbestätigung zugesandt hat. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, so sind Sie berechtigt, innerhalb von 10 Tagen eine ausdrückliche Nichtannahme schriftlich zu erklären. Erfolgt dies nicht, so wird die Reisebestätigung verbindlich.
  2. Zahlungsbedingungen
    Nach Erhalt der Buchungsbestätigung per E-Mail ist für Einzelgäste, Familien und Kleingruppen eine Anzahlung i.H.v. 25% nötig.  Der entsprechende Betrag muss auf Basis unserer Rechnung bis 21 Tage vor Reiseantritt überwiesen werden. Die EU Standardüberweisungen (mit Angabe der BIC / IBAN) sind kostenlos so daß keine weiteren Spesen oder Gebühren entstehen können. Die Restzahlung i.H.v. 75% erfolgt vor Ort in unserem Stadtbüro in Bar, in Euro oder rumänische Lei. Für Gruppen gelten – entsprechend dem vereinbarten Leistungspaket – Sonderkonditionen.
  3. Leistungen
    Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich Leistungsbeschreibungen in den jeweiligen Angeboten sowie der Buchungsbestätigung verbindlich. Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Reky Travel Club haftet nicht für Dienstleistungsmängel anderer Träger, die vermittelt wurden (z. B. Linienverkehr , Sonderveranstaltungen usw.).
  4. Leistungs- und Preisänderungen
    (a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Reky Travel Club nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Geringfügige Änderungen der Reiseroute sind erlaubt, wenn alle erreichbaren Zielorte für die vereinbarte Dauer aufgesucht werden, wenn auch in anderer Reihenfolge.
    (b) Reky Travel Club behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung der Beförderungskosten, Steuern, Abgaben, Gebühren, Wechselkursänderungen) in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person / pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
    (c) Über Änderungen des Reisepreises oder einer wesentlichen Reiseleistung hat Reky Travel Club den Reisenden unverzüglich zu informieren, spätestens jedoch 7 Tage vor Reiseantritt. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind unzulässig. Bei Preisänderungen um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung der Reiseleistungen ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich schriftlich erklärt werden. Der Reiseverlauf der einzelnen Programme kann sich geringfügig ändern, ohne dass sich der Charakter der Reise verändert.
  5. Rücktritt durch den Kunden

Einzelreisende: der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurück treten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Unser Anspruch beträgt, außer einer Storno und Bearbeitungsgebühr von 25,- EUR pro Buchung, bei einem Rücktritt, Nichtantritt oder Fehlen ordnungsgemäßer Reisedokumente (Pass, Visum, PA), wodurch ein Ausschluss von der Reise bedingt ist.
Ab Vertragsabschluss bis:
21 Tage vor Reiseantritt 10 %
17. – 12. Tag vor Reiseantritt 30 %
12. – 8. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 7 Tage vor Reiseantritt 75 %
bei Nichtantritt ohne Mitteilung 90 %.

Ersatzteilnehmer können gestellt werden, für deren 1. Person Reky Travel Club 10,- EUR Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen. Ist das Objekt in Folge eines Rücktrittes nur zu einem verminderten Preis werter zu vermieten, so haftet der Kunde für die Differenz zur vollen Vertragssumme.
Gruppenkonditionen: (ab 15 Teilenehmer) bitte per Mail anfordern.

  1. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
    Reky Travel Club kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
    (a) Ohne Einhaltung einer Frist – wenn der Reisende die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch Reky Travel Club nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
    (b) Bis zwei Wochen vor Reiseantritt – bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte die Reise trotz Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl nach Absprache mit den Reiseteilnehmern durchgeführt werden, so kann Reky Travel Club den Reisepreis erhöhen, soweit dies zur Abdeckung von höheren Reisekosten infolge geringerer Belegung von Unterkünften, Transportmitteln etc. erforderlich ist.
    (c) Bis vier Wochen vor Reiseantritt – wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Reky Travel Club deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die Reky Travel Club im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten einer Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von Reky Travel Club besteht jedoch nur, wenn Reky Travel Club die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
    (d) Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Reky Travel Club den Kunden davon zu unterrichten.
  2. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
    Die im Reisevertrag vereinbarte, aber nicht in Anspruch genommene Leistung wird vom Reiseveranstalter nicht zurück erstattet. Ausnahme bezieht sich nur auf Fälle von höherer Gewalt oder auf nicht vertragsgemäß gewährte Leistungen.
  3. Gewährleistung, Reklamation, Abhilfe, Mitwirkungspflicht
    Wird eine unserer Reiseleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder geringfügig zu halten. Weiterhin ist er verpflichtet, über seine Beanstandungen unverzüglich die örtliche Reiseleitung bzw. die Vertreter unserer Leistungsträger / Agenten in Kenntnis zu setzen. Diese sind beauftragt, innerhalb von 48 Stunden für Abhilfe zu sorgen sofern das möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich dem Reiseveranstalter Reky Travel Club direkt telefonisch* oder per Fax mitgeteilt werden. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Darüber hinaus sind Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Leistungen bis 4 Wochen nach Beendigung der Reise dem Reiseveranstalter gegenüber geltend zu machen.
  4. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
    Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch schuldhafte Falschinformationen des Reiseveranstalters Reky Travel Club bedingt sind. Ab 01.01.2007 ist Rumänien EU Mitglied. EU-Bürger können visafrei einreisen. Sie benötigen nur einen noch sechs Monate gültigen Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder ist ein Personalausweis mit Foto oder Eintrag im Familienpass ausreichend. Wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen, müssen Sie ausser den Fahrzeugpapieren und dem Führerschein eine Grüne Versicherungskarte mitführen.
  5. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
    Sollte eine Bestimmung des Reisevertrages unwirksam sein oder werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Gerichtsstand: Sibiu – Rumänien

Allgemeine Vermietbedingungen für Mietautos
Stand 01.12.14

  1. Mietpreis
    Es gelten die Preise der bei Anmietung jeweils gültigen Preisliste. Kosten für Kraftstoff und Betankungsservice gehen zu Lasten des Mieters, sofern das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgegeben wird. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird. Reky Travel erhebt dafür als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand je Vorgang eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,-. Ebenso trägt der Mieter etwaige anfallende Mautgebühren nach dem Autobahnmautgesetz.
  2. Rückgabe des Fahrzeuges
    Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit Reky Travel am vereinbarten Ort während der Öffnungszeiten zurückzugeben. Kullanzzeit in Rumänien = 30 Min.
  3. Zahlungsweise
    Die Bezahlung erfolgt bis zu der Übernahme des Wagnes anhand der Rechnung entweder per Banküberweisung in EUR oder vor Ort (Flughafen, Hotel, Stadtbüro) in diesem Fall in Bar in RON oder EUR.
  4. Reservierung, Übernahme und Abbestellung
    Reservierungen sind nur verbindlich für Preisgruppen, nicht für Fahrzeugtypen. Das Fahrzeug ist spätestens 2 Std. nach der vereinbarten Zeit zu übernehmen, danach ist Reky Travel an die Reservierung nicht mehr gebunden. Abbestellungen müssen bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn erfolgen. Geschieht das nicht, ist ein Tagesgrundpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug konnte anderweitig vermietet werden.
  5. Berechtigter Fahrer
    Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und einem Zusatzfahrer, welche im Mietvertrag angegebenen gelenkt werden,
  6. Verbotene Nutzungen, Einreisebeschränkungen
    Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
    a. zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,
    b. zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen,
    c. zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind,
    d. zur Weitervermietung,
    e. für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen
  7. Reparaturen
    Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preise von EUR 50,– ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung von Reky Travel in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt Reky Travel gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.
  8. Verhalten bei Unfällen
    Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat Reky Travel, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muß insbesondere Namen und Anschrift der beteiligen Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Bei einem Mietwagenunfall bitte immer die Polizei anrufen (Notfallnummer 112). Die Vollkaskoversicherungen sind nur dann gültig, wenn ein Polizeiprotokoll und ein Unfallbericht vorgelegt werden. Ansonsten haften Sie für alle Schäden am Fahrzeug im vollen Umfang.

Ein Ersatzauto nach dem Unfall wird in max. 24 Std. zur Verfügung gestellt (Ausnahme machen die Gebiete Donau Delta und Schwarzmeerküste – hier max. 36 Std.). Für den Ersatzmietwagen entstehen Zusatzkosten die den üblichen Tagespreise entsprechen. Verrechnet werden auch Benzin/Dieselverbrauch für die Überstellung am Unfallsort sowie der Tageseinsatz des Chauffeurs.

9.1. Haftung (CDW)

Nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung (CDW) mit der gesetzlichen, minimaler Selbstbeteiligung (in Höhe der Kaution: EUR 100,- für die Economy Klasse und Mittelklasse) haftet der Mieter für Schäden am Fahrzeug nur für diesen Betrag. Die Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.
Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeuges, etwa durch einen Schaltfehler, Falschbetankung, Ladegut entstanden sind oder die starke Beschmutzung der Innenraumes.
Die Haftungsbefreiung entbindet nicht von den Verpflichtungen in Ziffern 5, 6 und 8 dieser Bedingungen. Der Mieter haftet voll bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (Ziff. 5) oder zu verbotenem Zweck (Ziff. 6) entstehen.
Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 8 verletzt, haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles. Ferner haftet der Mieter voll bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit.
Im übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

9.2. Diebstahlschutz (TP)
Diese Versicherung begrenzt Ihre finanzielle Verantwortung bei Verlust oder Beschädigung des Mietwagens, dessen Teilen und Zubehörs aufgrund von Diebstahl, versuchtem Diebstahl oder Vandalismus, wenn das Fahrzeug gemäss den Bedingungen des Mietvertrages genutzt wird. Alle Anmietungen unterliegen keiner Selbstbeteiligung im Diebstahlsfall während der Anmietdauer. Diese Bedingungen gelten nur, wenn ein Polizeiprotokoll vorgelegt werden. Andernfalls sind Sie für sämtliche Schäden am Fahrzeug voll verantwortlich.

  1. Haftpflichtdeckung (RCA)

Bei Reky Travel enthalten alle Tarife die gesetzlich vorgeschriebene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gegen Verletzungen von Drittpersonen und Sachschäden. Dieser Schutz deckt nicht den Verlust oder die Beschädigung des Mietwagens ab.  Zusammenfassung über die Deckungssummen:

Abdeckung bei Maximum
Sachbeschädigung pro Unfall EUR 48,000.00*
Medizinische Versorgungskosten pro Person EUR 17,000.00*
Medizinische Versorgungskosten pro Unfall EUR 85,000.00*

*Alle Beträge werden nur zur Information in Euro angegeben. Die Haftpflicht-versicherung ist in lokaler Währung und unterliegt daher Wechselkursschwankungen.

  1. Zusatzkosten

Bitte beachten Sie, dass auch folgende Beträge zusätzlich verrechnet werden
– verlorene Schlüssel = EUR 178,5
– verlorene Fahrzeugdokumente = EUR 238
– Zigarettenbrandlöcher = EUR 502 / Sitz
– Tapisserieschäden oder sichtbare Verunreinigungen = EUR 94 / Sitz
Ausgenommen von der Erstattung durch Reky Travel sind dabei aber:
– durch Missachtung der allgemeinen Mietbedingungen des Autovermieters entstandene Schäden; das betrifft insbesondere auch das verbotene Befahren unbefestigter Straßen
– durch Trunkenheit am Steuer, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln entstandene Schäden
– Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels
– Schäden an Unterboden/Ölwanne
– Privatgegenstände, die aus dem Auto gestohlen oder bei einem Unfall beschädigt wurden
– Folgekosten wie Abschleppkosten, Hotelübernachtungen, Telefonkosten etc.

  1. Haftung von Reky Travel
    Jegliche Haftung von Reky Travel wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Reky Travel auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.
  2. Verjährung
    Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche von Reky Travel gegen den Mieter erst fällig, wenn Reky Travel Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach Rücknahme des Fahrzeuges. Im Falle der Akteneinsicht wird Reky Travel den Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht unverzüglich benachrichtigen.
  3. Gerichtsstand
    Sibiu – Rumänien.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Sonderkonditionen für den Aufenthalt in ländliche Ferienhäuser

  1. Zahlungen

Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung fällig, die spätestens 60 Tage vor Mietbegin zu leisten ist. Der Restbetrag ist wie auf dem Vertrag näher bezeichnet (29 Tage) – ohne nochmalige Zahlungsaufforderung – zu zahlen. Den Leistungsgutschein / Voucher und alle erforderlichen Angaben zum Mietobjekt erhält der Mieter unmittelbar nach Zahlung der Restsumme oder der Gesamtsumme. Für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Zahlung bei uns entscheidend. Zahlungsverzug berechtigt Reky Travel zum Rücktritt und Berechnung der Rücktrittspauschalen.

  1. Rücktritt/Umbuchung

Ein Rücktritt ist jederzeit vor Reisebeginn möglich. Er muss stets schriftlich erklärt werden.

Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei

Reky Travel. Für den Fall des Rücktritts oder Nichtantritts ist der Mieter zum angemessenen

Ersatz der Aufwendungen von Reky Travel verpflichtet. Sofern nicht vor Vertragsabschluss

gesonderte Stornobedingungen des Vermieters mitgeteilt wurden betragen die Stornopauschalen je

nach Zeitpunkt der Rücktrittserklärung:

  • bis 60 Tage vor Mietbeginn 25%
  • bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
  • ab 29 Tage vor Mietbeginn der Gesamtmietpreis als pauschaler Schadenersatz, es sei denn, das

Mietobjekt kann für die gleiche Zeit zum gleichen Preis weitervermittelt werden. In diesem Fall ist

lediglich der Betrag von 10% des Gesamtpreises als Bearbeitungsgebühr fällig, ausgenommen der

Mieter stellt selbst einen Ersatzmieter, der zu den genannten Bedingungen in den Vertrag eintritt.

Dafür erhebt Reky Travel eine Gebühr von 50 €. Werden vor Vertragsabschluss andere

Stornobedingungen des Vermieters mitgeteilt so sind diese Vertragsgrundlage, zusätzlich

verrechnet Reky Travel in diesem Fall eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 €. Wir

empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Für eine Umbuchung nach Vertragsabschluss (z.B. andere Personenzahl, anderer An-/Abreisetag,

etc.) werden keine Gebühren mehr sofern die Änderung möglich ist und die Änderung nicht bereits einen Rücktritt darstellt.